Bauen? Eine unendliche Geschichte!

Bauen? Eine unendliche Geschichte!

Noch frohen Mutes und voller Tatendrang habe ich die Mühevoll erarbeitete Baueingabe am 29.11.2016 an die entsprechende Behördeninstanz in Hefenhofen Thurgau per Einschreiben abgesandt. Es soll ein kleines schmuckes finnisches Blockhaus werden. Die Erdgeschoss Wohnung mit drei Zimmern, schöner offener Küche und noch schönerem Badezimmer mit Badewanne, Dusche, Waschtisch und WC mit Intimdusche, sowie ein grosszügiges Reduit mit Waschturm und sehr viel Platz für Vorräte und allerhand Krims Krams, der sich im Laufe der Zeit so ansammeln mag. Beim einen mehr, beim anderen eher weniger. Auf gleicher Ebene ist noch die Zentrale für die Luft-Wasser Wärmepumpe und die Warmwasserbereitung, sowie die Wasser-Verteilbatterie, die Gasuhr und das Elektrotableau zu finden. Gleich neben dem Wohnhaus befinden sich zwei Einstellgaragen mit je einem motorisierten Sektionaltor und ein offener Auto-Abstellplatz mit dahinterliegenden gedeckten Brennholzlager. Angedacht und auch so berechnet ist eigentlich, dass die resultierenden Mieteinnahmen aus der EG-Wohnung und der beiden Einstellgaragen ab sofort und langfristig die Hypothekarzinsen und Amortisation decken können.

Der Zugang zur OG-Wohnung erfolgt via befahrbarer Rampe und über das Dach der beiden Autogaragen. Im Obergeschoss ist die Raumaufteilung mit leichten Anpassungen fast gleich wie im EG. Eine zusätzliche schmale Treppe führt auf die Estrichebene die auf der Ost- und Westseite durch die Dachschräge stark eingegrenzt wird. Alles nur Stauraum für die Andenken von unserem letzten Wohn Domizil in Egnach. Es gibt im ganzen Haus keinen Absatz, die Türen sind 80 cm breit, also alles optimal Rollstuhlgängig.

Will man den Angaben der Behördenvertreter glauben, so wird die Baubewilligung spätestens Mitte Januar 2017 eintreffen. Ein Grund, sich darauf zu freuen. Einsprache Frist 20 Tage und danach noch das Behördenprozedere mit dem Abschliessenden „Urbi et Orbi“ über das Bauprojekt. Das macht schon ein wenig Kopfschmerzen. Aber warten wir erst mal ab, ob uns die Nachbarn wohl gesonnen sind.

Einige Tage nach Neujahr 2017, frage ich auf der Gemeinde nach, wie sieht es aus mit der Baubewilligung. Ja, die liegt da versandbereit auf dem Tisch. Na und was macht sie da? Frage ich. Wir dürfen sie noch nicht rauslassen. Warum denn das? Hake ich nach. Ein Missverständnis, eher gesagt ein Missglück, ein wirklich dummes Missgeschick. Eine Einsprache ist wohl mit Verspätung eingetroffen. Aber gemäss genauer Kontrolle durch einen zuständigen Rechtsanwalt der Gemeinde, eben trotzdem für Gültig erklärt worden. Jetzt machen sie mich extrem Neugierig, wie kann das sein? Wir haben die Einsprache zwischen Weihnachten und Neujahr noch rechtzeitig, innerhalb der regulären Einsprache Frist erhalten, aber aus unerfindlichen Gründen zurückgeschickt und jetzt nochmals erhalten. Das darf ja wohl nicht wahr sein! Weder mein farblicher Wechsel im Gesicht noch meine aufkommende innere Empörung, man könnte auch sagen Wut, kommt leider nicht durch das Telefonkabel bis zum Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung. Erstaunlicherweise entgleitet mir auch tatsächlich kein einziges deplatziertes Wort der Entrüstung auch kein einziges Fluchwort. Dabei „Koche“ ich innerlich und drehe auf 180 bald durch. Wie blöd muss man eigentlich sein, ein Einspruch Schreiben gegen eine Baueingabe einfach wieder zurück zu senden. Das Problem ist damit sicher nicht gelöst. Nun gut, jetzt weiss ich wenigstens mit welchen Intelligenzen ich es in Zukunft zu tun haben werde. Ich beruhigte mich wieder und harrte der Dinge di da noch auf mich hereinbrechen werden. Dabei konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen, welche behördlichen Überraschungen sonst noch auf mich warten. Also, wie üblich in solch einem Verfahren, bekomme ich anstelle der Baubewilligung, eine Vollkopie der vor besprochenen Einsprache zur Stellungnahme. Kein Problem, ich zerbreche mir den Kopf über das richtige Vorgehen. Denn die Einsprache bezieht sich nicht mit einem einzigen Wort auf mein Bauvorhaben. Im Visier der Einsprache stehen die Kosten der Zubringerstrasse und deren Verteilung auf die Angrenzenden Grundstücke. Na, was geht mich das den an? Da ist erst mal grosser Klärungsbedarf angesagt. Meine Recherchen führen mich zuerst zum noch Landbesitzer. Warum noch Landbesitzer? Ich werde sicher kein Bauland kaufen, eh nicht eine rechtsgültige Baubewilligung vorliegt. Also weiter, danach folgt der von der Gemeinde Beauftragte Ingenieur der auch für die Kontrolle der Baueingabe zuständig ist. Weitere hilfreiche Informationen und Randbemerkungen erhalte ich von bereits wohnhaften und zukünftigen Nachbarn. Aus diesem Informationsbrei resultierte dann eben meine Antwort an die zuständige Behörde. Nachfolgend einige unvollständige Auszüge meiner Stellungnahme.

Der Text der vor erwähnten Einsprache auf mein geplantes Bauvorhaben bezieht sich in keinster Art und Weise auf irgendwelche Mängel oder gar Verstösse gegen die geltenden Bauvorschriften. Deshalb beantrage ich, in diesem Sinne nicht auf die Einsprache einzugehen. Sofern keine anderen Baurechtlichen Hindernisse für mein Bauvorhaben bestehen, ist die Baubewilligung zu erteilen.

Gemäss meinen Recherchen bezieht sich der Einsprache Text viel mehr auf die Kostenverteilung der Sanierten Zubringer-Strasse, mit welcher Anfang April 2013 begonnen wurde und vermutlich im Spätsommer 2013 sein Ende fand. Ein Entscheid des Verwaltungsgerichtes von Mitte 2012 erklärt den damals revidierten Kostenverteiler Strassenbau für Rechtsgültig. Hinzu kommt, dass der EFH Neubau der nördlich gelegenen Liegenschaft auch erst seit kurzer Zeit fertig gestellt wurde. Also durfte dieser Neubau unter denselben Bedingungen erstellt werden, vor denen mein Neubau heute auch steht. Ich denke hier gilt, gleiches Recht für alle!

Im Weiteren, so meine Recherchen, sind bis heute keine Rechnungen bezüglich Strassen Sanierung an die Anstösser der Zubringer-Strasse gesandt worden. Dies scheint mir ein Versäumnis, das dringender Korrektur bedarf. Man Bedenke, die Arbeiten wurden im Spätsommer 2013 beendet! Da ich das Land als voll erschlossen erwerben kann, die Strassensanierung im Jahr 2013 erfolgte, ist die Rechnung der Kosten Beteiligung an die noch Landbesitzerin zu richten.

Man könnte glauben, man ist im falschen Film. Es tut sich einfach rein gar nichts, jedenfalls spüre ich nichts davon. So geht es noch Monat für Monat ohne dass sich etwas rührt. Der Frühling geht, der Sommer kommt und geht in den Herbst über. Meine laufenden Unkosten summieren sich zu einem ansehnlichen Haufen ohne ersichtliches Ergebnis in Sachen Baubewilligung und schon gar nicht bezüglich Baubeginn. Was tun? Ich muss dringend aktiv werden und wo ich kann, muss ich etwas Druck machen. Zuerst suche ich das persönliche Gespräch mit der Einsprecherin. Überraschenderweise war dies ein gutes und wie es in der Politik immer wieder heisst, ein sehr Konstruktives Gespräch. Sie hat noch einige „Hühner“ mit der Gemeindeverwaltung zu rupfen. Jedenfalls scheint es das richtige Vorgehen gewesen zu sein. Mit nahezu einem Jahr Verzögerung erhalte ich die Baubewilligung.

Nun werden „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Landkauf Ende 2017, anschliessend Verträge mit Tiefbauer, Baumeister, Elektriker, Sanitär + Heizung, Bau Spengler, Unterlags Boden, Parkett, Lehmputzarbeiten, Küchen, nicht zu vergessen, das wichtigste, das Blockhaus aus Finnland an sich und die Aufbau Spezialisten aus dem Muotathal.

Nach erfolgtem Abstossen der Humusschicht Ende Januar 2018 wurde das Schnurgerüst gestellt. Und jetzt darf dreimal geraten werden was danach gekommen ist. Mein ganz persönlicher Fehler, ich hab es vergeigt! Mit Angabe der Millimeter genauen Höhenkote durch den Ingenieur der Gemeinde habe ich mit schrecken feststellen müssen, dass das gesamte Haus eigentlich in eine richtige künstliche Mulde gebaut würde, wenn nicht umgehend etwas unternommen wird. Das ganze halt, Stopp und „Gewehr bei Fuss“. Gemäss schnellsten Erkundigungen beim Gemeinde Ingenieur hat das Haus noch rund zwei Meter Luft nach oben. Will heissen, das Fundament kann ohne irgendwelche Gesetze zu brechen angehoben werden damit das Gebäude bei Starkregen nicht wie eine Insel im Teich dasteht. Die Krux an der Geschichte, man ahnt es schon. Änderungseingabe ist das Stichwort. Ein zweites neues Baugespann ist natürlich auch von Nöten. Und als ob das nicht schon genug ist, purzeln zwei neue Einsprachen ein. Meine Stellungnahmen sind erneut gefragt. Allerdings habe ich bei der einen Einsprache sehr grosse Mühe, zu erkennen, was das Problem sein soll. Ich reagiere verhalten Sachlich und höre auch nichts mehr aus dieser Seite.

Anders verhält es sich bei der zweiten Einsprache. Hier geraten meine „Säfte“ wieder mal etwas in Wallung. Es werden längst bewilligte Punkte angeführt die ich schon mal beantwortet habe und klar zu meinen Gunsten entschieden wurde. Nachfolgend wieder einige Auszüge aus meiner Stellungnahme.

Als erstes muss erwähnt sein, dass es sich bei der beanstandeten Änderungseingabe lediglich um die Anhebung der Gebäudeanlage um 60 cm handelt. Alles andere ist bereits amtlich sowie rechtskräftig bewilligt und ist somit nicht Bestandteil der Entscheidungsfindung.

Es ist müssig schon wieder und zum x-ten Mal auf die längst bewilligten Punkte der Rekurs Führer eingehen zu müssen. Deshalb erlaube ich mir, eine Kopie meiner früher gemachten Stellungnahme zur Einsprache meiner nördlichen Nachbarn, diesem Schreiben Beizulegen. Wie daraus zu ersehen ist, bewegt sich mein Anliegen absolut im Bereich der Gesetzgebung und des örtlich geltenden Bau Reglements. Dies wird auch aus dem ebenfalls beiliegenden Einsprache-Entscheid der zuständigen Amtsstelle in Hefenhofen eindeutig belegt.

Die Rekurs führende Partei wurde mehrfach und persönlich durch die Gemeindebehörde und den, von der Gemeinde beauftragten Ingenieur, sowie auch durch mich selber, zum genauen Sachverhalt auf Änderungs-Eingabe konformen Grundriss, Gebäudeschnitt und Gebäudeansichten aufgeklärt. Allerdings trugen diese klärenden Worte und Hinweise auf den vor genannten Plangrundlagen bei den Rekurs Führern keinerlei erkennbaren Früchte. Was mir besonders tragisch erscheint, ist die Tatsache dass im Rekurs Schreiben, schon wieder auf 4 m Grenzabstand gepocht wird. Erstens ist die horizontale Lage des Gebäudes längst rechtskräftig bewilligt, alle Grenzabstände sind gesetzeskonform. Und zweitens existiert ein Grundbuchamtlich verbrieftes gegenseitiges Grenzbaurecht (nicht zu verwechseln mit Näherbaurecht), welches auch den Rekurs Führern bekannt ist und ihnen auch als offizielles Dokument zur Verfügung steht. Dies so scheint mir, deren Meinung nach nur für sie selber zu gelten, nicht aber für meine Seite. Es stellt sich mir nun die Frage, ob da nicht wissentlich, wiederrechtlich und Fahrlässig Ressourcen von Behörden und Ämtern völlig unnötig belästigt, strapaziert, sowie Sachlich und Zeitlich beansprucht werden? Ob ein solcher Umstand amtlich geahndet werden kann, obliegt nicht in meinem Ermessen. Wie schon erklärt, alle Einwände der Rekurs Führer gründen auf wiederholten, nicht haltbaren Fakten, sie wiedersprechen Gesetzen, dem örtlichem Baureglement und der bereits erteilten rechtsgültigen Baubewilligung. Auch scheint mir, dass die sture Beratungsresistenz meiner Nachbarn, nur darauf abzielt, eine möglichst lange Bauverzögerung herbei zu führen. Welche Beweggründe noch dahinter stehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann darüber nur Vermutungen anstellen, von denen mir ganz spontan gleich eine Hand voll in den Sinnkommen.

Ich denke, man kann aus meinen Formulierungen schon eine gewisse Portion Frustration und Unmut meinerseits heraushören. Auf weitere Rekurse wurde dann eben doch verzichtet, da ab dieser Stufe die Rekurse mit einem entsprechend kostspieligen Bearbeitungsvorschuss behaftet sind, was manch einen Rekurs Führer, vor allem solche mit böswilligen Absichten, von ihrem Tun abhält.

Nun kann’s endlich, wenn auch mit weiteren gut drei Monaten Verzögerung, weiter gehen. Aushub, Fundament, Garagen, Stützmauer, alles läuft nun wie am Schnürchen. Das Wetter macht zu Beginn des Blockhaus Aufbaus einige wenige Zicken. Dann aber eitel Sonnenschein, Tage, Wochen und Monate. Eigentlich ein sehr gutes vorwärts kommen. Einigen Bauarbeitern gehe ich auf den „Keks“, da ich einerseits als Bauherr, aber in erster Linie als Bauführer mit fünfzig Jahren Bauerfahrung ein sehr genaues Auge auf die Arbeitsqualität richte. In Punkto Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Bauplatz lege ich selber, meistens abends oder am Wochenende Hand an.

                                                                             Fortsetzung folgt!

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